Gesetzliche Grundlage:
- § 27 KJHG (SGB VIII): Hilfe zur Erziehung
- § 34 KJHG (SGB VIII): Erziehung in einem Heim oder sonstiger betreuter Wohnform
- § 41 KJHG (SGB VIII): Hilfe für junge Volljährige
- § 35 KJHG (SGB VIII): Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- § 35a KJHG (SGB VIII): Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit seelischer Behinderung
DEZENTRALE 6ER-WOHNGRUPPE
Unsere Wohngruppe ist klar strukturiert mit einem überschaubaren Tagesablauf und bietet eine Betreuung 365 Tage im Jahr. Die Betreuung erfolgt auf Basis von Entwicklungs- und Förderplänen durch pädagogische Fachkräfte.
Die Wohngruppe befindet sich in Rheinmünster-Söllingen, einem kleinen Ort in der Rheinebene, nahe den (Klein-)Städten Bühl, Rastatt und Baden-Baden. Das öffentliche Verkehrsnetz ist mit Bus, Bahn und Autobahn gut ausgebaut.
In den umliegenden Ortschaften sind alle Arten von Regelschulbesuchen möglich: Grund-, Haupt- und Realschule mit Werkrealschule, ein Gymnasium, ebenso eine Förderschule für Lernbehinderungen. Eine therapeutische Anbindung ist durch mehrere Psychotherapeuten sowie kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanzen in der Umgebung gewährleistet.
Das 3-geschossige Haus mit Gartenbereich bietet vielfältige Räumlichkeiten. Die Wohngruppe umfasst zwei Stockwerke und verfügt über 6 Zimmer, 3 Aufenthaltsräume, 4 Badezimmer sowie eine Hauptküche und zwei kleine Küchen zur flexiblen Verwendung nach Bedarf und/oder Verselbständigungsgrad. Der angrenzende Schuppen und der Keller können für Werk- und Kreativprojekte genutzt werden (Spiel-/Bastelraum, Holz-/Metallwerkstatt). Der Außenbereich lädt zu gemütlichem oder aktivem Verbleiben ein (Sitz-/Grillecke mit Feuerstelle, Freizeitspiele). Dem Betreuungspersonal stehen im Erdgeschoss Büro- u. Sozialräume zur Verfügung.
Die Auwälder entlang des Rheins sowie der nahe Schwarzwald (30 min) und die Vogesen bieten viele Freizeitmöglichkeiten, wie baden in Baggerseen (5 min), Kanu fahren, Fahrrad fahren, Klettern oder diverse Sportangebote in mehreren Vereinen.
Zielgruppe
Aufgenommen werden bis zu sechs Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts ab sechs Jahren, die auf Grund ihrer besonderen Lebenserfahrung die Unterbringung in einem stationären Rahmen benötigen. Chronisch kranke Kinder/Jugendliche können aufgenommen werden, solange die medizinische Versorgung gewährleistet ist (z.B. Diabetiker). Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können aufgenommen werden.