BETREUTES EINZELWOHNEN

Betreutes Einzelwohnen ist ein bewährtes Mittel, um Jugendliche oder junge Erwachsene bei der Verselbstständigung zu unterstützen. Vorausgesetzt wird, dass der junge Mensch die Grundfertigkeiten für eine selbstständige Lebensführung (z.B. Aufstehen, Schulbesuch, Arbeitsantritt) beherrscht. Dauer und der Umfang sind vom Hilfebedarf des Jugendlichen / jungen Erwachsenen abhängig.

Die Erreichbarkeit einer Fachkraft auch außerhalb der abgesprochenen Kontaktzeiten mit dem jungen Menschen ist sicher gestellt.

Die Wohnung kann der junge Volljährige selbst anmieten. Bei Jugendliche kann dies deren Personensorgeberechtigter erledigen oder der Jugendliche selbst, mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten. Die Wohnung kann auch vom Träger der Einrichtung angemietet werden.

Der junge Mensch wohnt alleine in der Wohnung. Die Betreuung erfolgt von außen.


Gesetzliche Grundlage:
§ 27 mit §§ 34, 35, 35a und § 41 SGB VIII